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Für Erzeuger, Berförderer und Entsorger von "gefährlichen Abfällen"

ist seit dem 01. April 2010 die Teilnahme am "elektronischen Abfall-Nachweisverfahren" (eANV)
unter bestimmten Bedingungen gesetzlich vorgeschrieben.

Die 3 grundsätzlichen Teilnahmemöglichkeiten unterscheiden sich stark im Service und Preis:
- Die "einfachste" Teilnahme am eANV ist über das Länder-Portal www.zks-abfall.de möglich.
- Verschiedene Provider bieten kostenpflichtige "Online-Portale" zur Teilnahme am eANV an.
- Die komfortabelste und preisaufwändiste Lösung ist die Einbindung in das Warenwirtschaftssystem.

Für die Anmeldung benötigen die Unternehmen eine
- "Erzeuger-Nummer" (je Baustelle) und/oder
- "Beförderer-Nummer" und/oder
- "Entsorger-Nummer",
die beim Umweltamt des zuständigen Landkreises zu beantragen sind.
HIER finden Sie den Kontakt zu den zustänigen Umweltämtern in der Oberlausitz.

Eine weitere Voraussetzung für die eANV-Teilnahme ist die Möglichkeit der
"elektronischen Unterschrift" durch ein Karte mit einer "qualifizierte Signatur" und
einen internetfähigen PC und ein passendes Kartenlesegerät.

Der RNO-Koordinator berät Sie anbieterunabhängig.
Melden Sie sich bitte HIER oder unter Tel. 0160 7946279.