Für Erzeuger, Berförderer und Entsorger von "gefährlichen Abfällen"
ist seit dem 01. April 2010 die Teilnahme am "elektronischen Abfall-Nachweisverfahren" (eANV) unter bestimmten Bedingungen gesetzlich vorgeschrieben.
Die 3 grundsätzlichen Teilnahmemöglichkeiten unterscheiden sich stark im Service und Preis: - Die "einfachste" Teilnahme am eANV ist über das Länder-Portal www.zks-abfall.de möglich. - Verschiedene Provider bieten kostenpflichtige "Online-Portale" zur Teilnahme am eANV an. - Die komfortabelste und preisaufwändiste Lösung ist die Einbindung in das Warenwirtschaftssystem.
Für die Anmeldung benötigen die Unternehmen eine - "Erzeuger-Nummer" (je Baustelle) und/oder - "Beförderer-Nummer" und/oder - "Entsorger-Nummer", die beim Umweltamt des zuständigen Landkreises zu beantragen sind. HIER finden Sie den Kontakt zu den zustänigen Umweltämtern in der Oberlausitz.
Eine weitere Voraussetzung für die eANV-Teilnahme ist die Möglichkeit der "elektronischen Unterschrift" durch ein Karte mit einer "qualifizierte Signatur" und einen internetfähigen PC und ein passendes Kartenlesegerät.
Der RNO-Koordinator berät Sie anbieterunabhängig. Melden Sie sich bitte HIER oder unter Tel. 0160 7946279.
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