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Tauschähnlicher Umsatz

Das Bundesfinanzministeruim (BMF) hat im Dezember 2008 in einem Schreiben den Bergiff "Tauschähnlicher Umsatz" erläutert. 

 

Wann liegt tauschähnlicher Umsatz vor?

Tauschähnlicher Umsatz liegt vor, wenn z.B. Waren oder Dienstleistungen mit werthaltigen Stoffen "verrechnet" werden und das Begleichen der Kosten für die Dienstleistung - evtl. auch nur teilweise - mit den werthaltigen Stoffen erfolgt. 

Das trifft z.B. zu, wenn
- der Entsorgungsleistung eine "eigenständige wirtschaftliche Bedeutung" zukommt und 
- nach "übereinstimmender Vorstellung" der Vertragspartner der Abfallwert das verienbarte Entsorgungsentgeld beeinflusst hat.

Ein tauschähnlicher Umsatz liegt jedoch nur vor, wenn die Beteiligten eine ausdrückliche Vereinbarung dazu getroffen haben und die Beeinflussung des Preises offensichtlich ist, z.B.
- wenn es zum Entsorgunsentgeld eine Zusatzvereinbarung über eine Preisanpassung
- oder einen allgemein zugänglichen Marktpreis gibt.

 

Wie hat der steuerliche Umgang zu erfolgen?

Der Rechnunsbetrag muss die gesamte Entsorgungsleistung enthalten, zuzüglich der Mehrwertsteuer.
Dazu gehört eine steuerpflichtige Gutschrift des Entsorgers bzw. eine steuerpflichtige Rechnung des Auftraggebers für die werthaltigen Stoffe.

 

Wann gilt diese Regelung?

Verträge über Lieferung und Entsorgung von Abfällen, die vor dem 01.07.2009 abgeschlossenen wurden,
über Leistungen die bis zum 31.12.2010 erbracht werden, werden nicht beanstandet, 
wenn die Beteiligten davon ausgegangen sind, dass kein tauschänlicher Umsatz vorliegt. 

Für Verträge nach dem 01.07.2009 sind diese Grundsätze des BMF anzuwenden. 

 

Das BMF hat nicht abschließend alle Fälle geregelt. Deshalb ist im Zweifel Rücksprache mit einem Steuerberater zu halten bzw. eine "verbindliche Auskunft" vom zuständigen Finanzamt einzuholen. Die hier gegebenen Informationen haben keinen rechtlich verbindlichen Charakter. 

HIER finden Sie das Dokument der Entsorgungs- und Recyclingbundesverbände mit einer Übersicht (Seite 8), wann tauschähnlicher Umsatz vorliegt und weitere Beispiele.